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   BSG, 08.10.1992 - 13/5 RJ 24/90   

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BSG, 08.10.1992 - 13/5 RJ 24/90 (https://dejure.org/1992,174)
BSG, Entscheidung vom 08.10.1992 - 13/5 RJ 24/90 (https://dejure.org/1992,174)
BSG, Entscheidung vom 08. Oktober 1992 - 13/5 RJ 24/90 (https://dejure.org/1992,174)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1993, 216
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91

    Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90
    Hierzu müssen entweder sorgfältig und detailliert ermittelte medizinische Angaben über die Leistungsfähigkeit von einem berufskundlichen Sachverständigen zu dem Berufsbild in Beziehung gesetzt werden, oder es müssen vor dem Auftrag an den medizinischen Sachverständigen genaue Angaben über die Anforderungen der ins Auge gefaßten Berufe oder Verweisungsberufe vorliegen (so BSG in ständiger Rechtsprechung; s zB SozR 2200 § 1246 Nr. 36; vgl BGH, Urteil vom 30.9.1992 - IV ZR 227/91 -).
  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 82/89

    Verweisbarkeit bei tarifvertraglicher Gleichstellung mit einem Facharbeiter

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90
    Von dem Grundsatz, daß von der tariflichen Einstufung einer Berufsart auszugehen ist, werden in der Rechtsprechung des BSG Ausnahmen nur anerkannt, wenn die Einstufung durch qualitätsfremde Merkmale bestimmt ist (BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 101 S 311, 123 S 389 und Urteil vom 14. Mai 1991 - 5 RJ 82/89 - = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13).
  • BSG, 11.12.1969 - GS 2/68

    Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90
    Allerdings steht dem ermittelnden Gericht in der Frage, wie es sich die Kenntnisse über die betreffenden Berufe beschaffen will, ein weites Ermessen zu (BSGE 30, 192, 205).
  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 69/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufs- bzw.

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90
    Demgemäß läßt die abstrakte (tarifvertragliche) Einordnung einer bestimmten Berufstätigkeit in eine Tarifgruppe, die hinsichtlich der Qualität der in ihr aufgeführten Arbeiten durch den Leitberuf des Facharbeiters geprägt ist, in der Regel den Schluß zu, daß diese Berufstätigkeit als Facharbeitertätigkeit zu qualifizieren ist (zusammenfassend Urteil des erkennenden Senats vom 28. Mai 1991 - 13/5 RJ 69/90 - = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 14).
  • BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86

    Berufskraftfahrer - Ausbildung - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Leitberuf

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90
    Das LSG ging davon aus, daß der Kläger als Berufskraftfahrer im Rahmen des von der Rechtsprechung entwickelten Mehrstufenschemas zur Bestimmung des bisherigen Berufs nach § 1246 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) der Gruppe der Angelernten im oberen Bereich zuzuordnen sei (Hinweis auf BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143).
  • BSG, 28.06.1979 - 4 RJ 70/78

    Verweisbarkeit - Benennung nur einer Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90
    Die Benennung einer Verweisungstätigkeit reicht zwar nach der Rechtsprechung des BSG aus (vgl SozR 2200 § 1246 Nr. 45).
  • BSG, 23.04.1992 - 5 RJ 74/90

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Das sog.

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90
    Ausgehend von diesen Grundsätzen ist dem LSG darin zu folgen, daß der Kläger nicht ohne weiteres der Gruppe der Facharbeiter zugeordnet werden kann, weil die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebene Ausbildung für den von ihm ausgeübten Beruf des Kraftfahrers nicht mehr als zwei Jahre beträgt (Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer vom 26. Oktober 1973 - BGBl 1, 1519; s dazu zB BSG in SozR 2200 § 1246 Nrn 107, 140, 149; Urteile des erkennenden Senats vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 25/89 - und vom 23. April 1992 - 13/5 RJ 74/90 -).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 25/89

    Einstufung der Tätigkeit eines Berufskraftfahrers für die

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90
    Ausgehend von diesen Grundsätzen ist dem LSG darin zu folgen, daß der Kläger nicht ohne weiteres der Gruppe der Facharbeiter zugeordnet werden kann, weil die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebene Ausbildung für den von ihm ausgeübten Beruf des Kraftfahrers nicht mehr als zwei Jahre beträgt (Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer vom 26. Oktober 1973 - BGBl 1, 1519; s dazu zB BSG in SozR 2200 § 1246 Nrn 107, 140, 149; Urteile des erkennenden Senats vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 25/89 - und vom 23. April 1992 - 13/5 RJ 74/90 -).
  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Der Anspruch des Klägers auf Versichertenrente wegen BU richtet sich noch nach § 1246 RVO , denn der Rentenantrag ist bereits im Mai 1989 - also bis zum 31. März 1992 - gestellt worden und bezieht sich auch auf die Zeit vor dem 1. Januar 1992 (§ 300 Abs. 2 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuches - Gesetzliche Rentenversicherung ; vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).

    Das Berufungsgericht hätte die körperlichen, geistigen und seelischen Anforderungen dieses Berufs genau feststellen und diese zu dem Restleistungsvermögen des Klägers in Beziehung setzen müssen (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).

    Im einzelnen ist festzustellen, welche Anforderungen in gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht diese berufliche Tätigkeit stellt, ob der Versicherte diesen Anforderungen nach seinem gesundheitlichen und geistigen Leistungsvermögen sowie seinem beruflichen Können und Wissen gewachsen ist (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 36, 68, 72, 98; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29) und ob er in der Lage ist, die Verweisungstätigkeit innerhalb einer Einarbeitungszeit von höchstens drei Monaten vollwertig auszuüben (vgl. für Facharbeiter BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 23, 101, 102).

    Es ist also eine typisierende Arbeitsplatzbeschreibung über den tatsächlichen Umfang der Anforderungen sowie den Arbeitsablauf und typische Belastungssituationen einzuholen (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8 und SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 32 m.w.N.).

  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 71/92

    Berufsschutz - Behindertengerechter Arbeitsplatz

    Der Anspruch des Klägers auf Versichertenrente wegen EU oder BU richtet sich noch nach §§ 1246, 1247 RVO, denn der Rentenantrag ist bereits im Januar 1986 - also bis zum 31. März 1992 - gestellt worden und bezieht sich auch auf die Zeit vor dem 1. Januar 1992 (§ 300 Abs. 2 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuches - Gesetzliche Rentenversicherung - ; vgl Bundessozialgericht SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).

    Es muß im einzelnen festgestellt werden, welche Anforderungen in gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht diese berufliche Tätigkeit stellt und ob der Versicherte diesen Anforderungen nach seinem gesundheitlichen und geistigen Leistungsvermögen sowie seinem beruflichen Können und Wissen gewachsen ist (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 36, 68, 72, 98; Senatsurteil vom 8. Oktober 1992 - 13/5 RJ 24/90 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).

    Es ist also eine typisierende Arbeitsplatzbeschreibung über den tatsächlichen Umfang der Anforderungen sowie den Arbeitsablauf und typische Belastungssituationen einzuholen (vgl BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8 und SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29; Senatsurteil vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 33/92 - mwN).

  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 35/93

    Berufsunfähigkeit - Mischtätigkeit - Erwerbsunfähigkeit

    Infolgedessen kann auch nicht beurteilt werden, ob der Kläger seinen bisherigen Beruf angesichts seiner gesundheitlichen Einschränkungen noch ausüben kann (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 23/92 - BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).

    In diesem Zusammenhang ist zu beachten, daß auch in bezug auf die in Betracht kommenden Verweisungstätigkeiten deren gesundheitliches Anforderungsprofil, d.h. deren arbeitsmarkttypischen körperlichen, geistigen und seelischen Anforderungen genau festgestellt und zu dem Restleistungsvermögen in Beziehung gesetzt werden müssen (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95

    Herstellungsanspruch - Nachentrichtung - Freiwillige Beträge - Rentenanwartschaft

    Maßgeblich für den Anspruch der Klägerin ist das bis zum 31. Dezember 1991 geltende Recht, denn der Rentenantrag ist bereits im April 1991 - also bis zum 31. März 1992 - gestellt worden und bezieht sich auch auf die Zeit vor dem 1. Januar 1992 (§ 300 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ; vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29; SozR 3-1200 § 14 Nr. 6).
  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 59/92

    Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit - Nicht selbstständiger Bäckermeister

    Es muß dabei im einzelnen festgestellt werden, welche Anforderungen in gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht diese berufliche Tätigkeit stellt und ob der Versicherte diesen Anforderungen nach seinem gesundheitlichen und geistigen Leistungsvermögen sowie seinem beruflichen Können und Wissen gewachsen ist (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 36, 68, 72, 98; Senatsurteil vom 8. Oktober 1992 - 13/5 RJ 24/90 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).

    Es ist also eine typisierende Arbeitsplatzbeschreibung über den tatsächlichen Umfang der Anforderungen sowie den Arbeitsablauf und typische Belastungssituationen einzuholen (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8 und SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29; Senatsurteil vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 33/92 - m.w.N.).

    Es darf nicht von sich aus ungeprüft berufliche Anforderungen annehmen und entscheiden, inwieweit es die ermittelten gesundheitlichen Leistungseinschränkungen dem Versicherten erlauben, diesen Anforderungen in zumutbarer Weise gerecht zu werden (vgl. Senatsurteil vom 8. Oktober 1992 - 13/5 RJ 24/90 -).

  • BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 33/92

    Berufsunfähigkeit - Begutachtung - Leistungsvermögen

    Die Klärung der Fähigkeit eines Versicherten, einen bestimmten Beruf auszuüben, erfordert es, die typischen Arbeitsabläufe und Belastungssituationen des Berufes festzustellen (Weiterentwicklung ua von BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 36, 86, 98; SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).

    Das Ausmaß der von Amts wegen vorzunehmenden Sachverhaltsaufklärung und die Wahl der Beweismittel steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, wobei von der Rechtsprechung des BSG die Beiziehung von Gutachten aus früheren Verfahren, insbesondere bei der Ermittlung von berufskundlichen Tatsachen, als zulässiges Beweismittel anerkannt ist (vgl zur Verwertung der "Berufsdokumentation" des LSG Nordrhein-Westfalen: BSG, Urteil vom 14. Mai 1981 - 4 RJ 125/79 - Urteil vom 30. Juni 1981 - 4 RJ 131/80 - allgemein BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 4, S 8; Senatsurteil vom 8. Oktober 1992 - 13/5 RJ 24/90 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).

    Diese Rechtsprechung ist in jüngerer Zeit fortentwickelt worden, indem im Hinblick auf die vielfältigen Belastungen und Anforderungen einer beruflichen Tätigkeit regelmäßig eine typisierende Arbeitsplatzbeschreibung über den tatsächlichen Umfang der Anforderungen sowie den Arbeitsablauf und typische Belastungssituationen einzuholen ist (vgl BSG Urteile vom 30. Oktober 1985 - 4a RJ 69/84 -, vom 27. April 1989 - 5 RJ 29/88 -, vom 28. August 1991 - 13/5 RJ 47/90 - in SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8, S 20, vom 8. Oktober 1992 - 13/5 RJ 24/90 - in SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).

    Es kann aber auch angebracht sein, umgekehrt zunächst detailliertere medizinische Angaben über die Leistungsfähigkeit des Klägers einzuholen und diese dann von einem berufskundlichen Sachverständigen zu dem Berufsbild einer Verweisungstätigkeit in Beziehung setzen zu lassen (so bereits der erkennende Senat im Urteil vom 8. Oktober 1992 - 13/5 RJ 24/90 - aaO).

  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 31/92

    Selbstständiger - Berufsunfähigkeit - Unselbstständige Tätigkeit

    Bei der Prüfung, ob eine bestimmte - sozial zumutbare - berufliche Tätigkeit als Verweisungstätigkeit in Betracht kommt, muß im einzelnen festgestellt werden, welche Anforderungen in gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht diese berufliche Tätigkeit stellt und ob der Versicherte diesen Anforderungen nach seinem gesundheitlichen und geistigen Leistungsvermögen sowie seinem beruflichen Können und Wissen gewachsen ist (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 36, 68, 72, 98; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).

    Es ist also eine typisierende Arbeitsplatzbeschreibung über den tatsächlichen Umfang der Anforderungen sowie den Arbeitsablauf und typische Belastungssituationen einzuholen (vgl BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8 und SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).

    Es darf nicht von sich aus ungeprüft berufliche Anforderungen annehmen und entscheiden, inwieweit es die ermittelten gesundheitlichen Leistungseinschränkungen dem Versicherten erlauben, diesen Anforderungen in zumutbarer Weise gerecht zu werden (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).

  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92

    Rentenversicherungsträger - Informationspflicht

    Maßgeblich für den von der Klägerin geltend gemachten Anspruch ist das bis zum 31. Dezember 1991 geltende Recht, denn der Rentenantrag ist bereits im September 1985 - also bis zum 31. März 1992 - gestellt worden und bezieht sich auch auf die Zeit vor dem 1. Januar 1992 (§ 300 Abs. 2 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuchs - Gesetzliche Rentenversicherung - [SGB VI]; vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29; SozR 3-1200 § 14 Nr. 6).
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 1/94

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Der Anspruch der Klägerin auf Versichertenrente wegen BU oder EU richtet sich noch nach §§ 1246, 1247 RVO, da der Rentenantrag bereits im Jahre 1988 - also bis zum 31. März 1992 - gestellt worden ist und er sich auch auf die Zeit vor dem 1. Januar 1992 bezieht (vgl § 300 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - ; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).
  • BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 77/93

    Berufsschutz - Außerhalb - Geltungsbereich - Einschränkung

    Der geltend gemachte Anspruch des Klägers richtet sich noch nach § 1246 RVO, denn der Rentenantrag ist bereits im März 1988 - also bis zum 31. März 1992 - gestellt worden und bezieht sich auch auf die Zeit vor dem 1. Januar 1992 (§ 300 Abs. 2 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuches - Gesetzliche Rentenversicherung - ; vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).

    Zumutbar sind für den Kläger danach nur Tätigkeiten der obersten und der nächstniedrigeren Gruppe des Mehrstufenschemas, also der mit dem Leitberuf des Facharbeiters (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 31, 37, 49, 70), deren Anforderungen er nach seinem gesundheitlichen und geistigen Leistungsvermögen sowie seinem beruflichen Können und Wissen gewachsen ist (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 36, 68, 72, 98; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 35/96

    Bedeutung der Umstellungsfähigkeit und der tariflichen Eingruppierung bei der

  • BSG, 07.02.2006 - B 2 U 3/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld - Regelentgelt -

  • BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 23/92

    Eingruppierung - Beruf - Vorheriger Arbeitgeber - Handwerker

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 43/92

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Berufsunfähigkeitsrente - Hinweispflicht

  • BSG, 23.03.1995 - 13 RJ 27/94

    Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Zeitpunkt des Eintritt

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 35/95

    Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen

  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 53/92

    Tarifvertrag - Einstufung - Ecklohngruppe

  • BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 49/97

    Prüfung des Vorliegens von Erwerbsunfähigkeit eines auf alle Tätigkeiten des

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 135/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

  • BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 99/96

    Anspruch auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder wegen

  • BSG, 08.07.1998 - B 13 RJ 91/97 R

    Erwerbsunfähigkeit - ungelernter Arbeiter - Restleistungsvermögen -

  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 67/93

    Befreiung von der Belegung mit Anwartschaftserhaltungszeiten für eine Rente wegen

  • BSG, 27.02.1997 - 13 RJ 9/96

    Berufsunfähigkeit im Sinne des § 1246 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) -

  • BSG, 27.02.1996 - 8 RKn 16/94

    Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit - Berufsschutz eines

  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 10/95

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigeit und Berufsunfähigkeit - Wegefähigkeit

  • BSG, 21.02.1995 - 8 RKn 4/93

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Knappschaftsrente wegen

  • LSG Bayern, 28.04.2010 - L 1 R 807/09

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Facharbeiter -

  • BSG, 24.04.1997 - 13 RJ 33/96

    Bezug einer französischen Invaliditätsrente, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit

  • BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 19/93

    Konkrete Benennung von Verweisungstätigkeiten bei Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit,

  • BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 37/92

    Berufsunfähigkeit bei Herabsinken der Erwerbsfähigkeit des Versicherten infolge

  • BSG, 21.02.1995 - 8 RKn 5/93

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Knappschaftsrente wegen

  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 11/96

    Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente anstatt Berufsunfähigkeitsrente -

  • BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 1/94
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 40/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Amtsermittlungspflicht - Rente

  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 37/93

    Anspruch auf Gewährung von vorgezogenem Altersruhegeld wegen Arbeitslosigkeit -

  • BSG, 09.05.1995 - 8 RKn 2/94

    Anspruch auf Altersruhegeld aus der deutschen Rentenversicherung - Ablehnung der

  • LSG Bayern, 18.11.2009 - L 13 R 249/08

    Rente wegen Erwerbsminderung - Beweiswürdigung - Amtsermittlungsprinzip -

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2008 - 17 Sa 1387/07

    Anspruch auf ein betriebliches Ruhegeld gemäß der bei dem betreffenden

  • BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 101/96

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit -

  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 57/92

    Witwerrente - Kibbuz - Arbeitsleistung

  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 13/92

    Fremdrenten - Wehrdienst - Sowjetunion - Ausfallzeit - Beitragszeit

  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 11/92

    Kindererziehungsleistung - Verfolgung

  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 7/93

    Anrechnung - Beschäftigungszeit - Altersruhegeld - Bemessung

  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 21/95

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

  • BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 25/94

    Verfolgteneigenschaft iS. des § 20 WGSVG bei Flucht in das Innere der Sowjetunion

  • BSG, 17.02.1994 - 13 RJ 45/93

    Medizinischer Gutachter - Tätigkeit - Eignung - Konkrete Angaben

  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 87/96

    Anspruch auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder wegen

  • BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 39/97 R

    Erwerbsunfähigkeit - Sachverhaltsaufklärung - Leistungsbeurteilung - ärztlicher

  • BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 20/97

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Abstellen auf die

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2002 - L 18 (3) RJ 246/99

    Rentenversicherung

  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 57/96

    Anspruch auf Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit oder wegen

  • BSG, 09.05.1995 - 8 RKn 5/94

    Anspruch auf Knappschaftsruhegeld - Anspruch als Rechtsnachfolger des

  • BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 73/93

    Anspruch auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder wegen

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 25/92

    Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren

  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 25/95

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 81/95

    Gewährung einer Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit - Zumutbarkeit einer

  • BSG, 09.05.1995 - 8 RKn 11/94

    Anspruch auf Witwenrente aus der Versicherung eines verstorbenen Ehegatten -

  • BSG, 10.05.2001 - B 13 RJ 273/00 B

    Ermittlungen der Tatsacheninstanz bei Berufsunfähigkeit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.1999 - L 18 RJ 74/95

    Rentenversicherung

  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 73/93
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 29/95

    Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Begriff der

  • BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 73/96

    Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Kreis der Tätigkeiten

  • BSG, 12.12.1995 - 8 RKn 11/92

    Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit - Begriff des bisherigen

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 61/92

    Anspruch auf Rente infolge Erwerbsunfähigkeit/ Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit

  • LSG Brandenburg, 24.09.2002 - L 2 RJ 64/02

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit; Beschäftigung als Maurer;

  • BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 65/94
  • BSG, 17.02.1994 - 13 RJ 9/93

    Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren

  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 41/92

    Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren

  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 89/96
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 71/93
  • BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 3/94

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit/ Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit

  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 75/92

    Dauer der Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit - Gewährung von Rente auf

  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 13/95

    Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit - Hilfsweise

  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 31/95

    Anspruch auf Gewährung von Rentenleistungen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -

  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 55/93

    Gewährung von gesetzlichen Leistungen wegen Berufsunfähigkeit (BU) -

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 15/96

    Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit - Wertigkeit des

  • BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 47/94

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Ermittlung der

  • BSG, 15.01.2008 - B 5a R 446/07 B
  • BSG, 25.07.2007 - B 13 R 227/07 B
  • BSG, 09.08.1995 - 13 RK 47/94

    Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente - Bedeutung des bisherigen Berufs -

  • BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 67/94
  • BSG, 23.03.1995 - 13 RJ 21/94

    Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit bzw. Berufsunfähigkeit -

  • BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 73/92
  • BSG, 17.02.1994 - 13 RJ 27/93

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Unmöglicgkeit der weiteren Ausübung

  • BSG, 20.08.1997 - 13 RJ 33/95

    Anspruch auf die Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit oder

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